B: Erste Hilfe Training (Fortbildung nach Erste-Hilfe-Lehrgang) EHT Mindestens 5% der Angestellten müssen nach Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in Betrieben und Dienststellen in der Ersten Hilfe ausgebildet werden. Geregelt sind diese Vorgaben in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1
Notwendig zur Ausbildung des betrieblichen Ersthelfers ist der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses (EH).
Alle zwei Jahre ist der Besuch eines Erste-Hilfe-Trainings (EH-T) notwendig, um aktuell geschult zu bleiben.
Teilnehmergebühren:
für Betriebe: Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
für Privatzahler: 45,00 EURO
Lehrgangsort:
Schulungsraum
Prötzeler Chaussee 4a, 15344 Strausberg
Montag 08.04.2019 - Montag 08.04.2019
Montag, 08:00 - 16:00 Uhr
Max. Teilnehmerzahl 18 (noch 2 PLätze frei)
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